Zertifizierung

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TÜV NORD CERT

Der Weg zum Zertifikat

Zur neutralen Verifizierung der Klimaneutralität geht der Weg stets über die Prüfung des Unternehmens- oder Beraterseitig ermittelten Carbon Footprint (auch als eigenständige Dienstleistung beauftragbar).

Verifizierung des Carbon Footprints

Die Verifizierung von Carbon Footprints durch TÜV NORD basiert auf der international anerkannten Norm DIN EN ISO 14064-3. Sie besteht aus der Vorbesprechung zur Abstimmung von Rahmenbedingungen, einer Vorprüfung relevanter Dokumente, dem Audit vor Ort und der Korrekturphase (sofern erforderlich). Die Ergebnisse werden in einem Zertifizierungsbericht zusammengefasst, der auch das abschließende Verifizierungsstatement enthält. Im Fall einer erfolgreichen Verifizierung erhält der Kunde ein TÜV NORD Zertifikat. Nach der Erstprüfung werden im Allgemeinen jährliche Folgeaudits durchgeführt.

Vorbesprechung

Die Vorbesprechung klärt die Machbarkeit der Verifizierung. Dabei stimmt sich TÜV NORD mit dem Kunden hinsichtlich der Ziele für die Zertifizierung, der Systemgrenze, den für die Berechnung des Carbon Footprints verwendeten Standards sowie dem gewünschten Detailgrad der Prüfung ab – denn diese Punkte müssen miteinander vereinbar sein. TÜV NORD stellt außerdem sicher, dass entsprechende Ressourcen für die gewünschte Zertifizierung vorhanden sind und keine Interessenkonflikte bestehen. Die Unabhängigkeit des Auditors ist hier von großer Bedeutung.

Vorprüfung

Die eigentliche Verifizierung beginnt mit der Vorprüfung der relevanten Dokumente, die bereits im Vorfeld des eigentlichen Audits an den Auditor versendet werden. Zu diesen Unterlagen gehören die Berechnung des CO2-Inventars (z.B. in Form von Excel-Tabellen oder dem Zugang zu webbasierten Softwarelösungen), ein Dokumentationsbericht sowie Nachweise verwendeter Datenquellen. Im Rahmen der Vorprüfung werden die Berechnung, die verwendeten Sekundärdaten und Standardwerte sowie die Dokumentation hinsichtlich mathematischer Fehler, Unstimmigkeiten sowie Verwendung nicht nachvollziehbarer oder falscher Daten und Faktoren überprüft. Sofern Annahmen getroffen wurden wird bewertet, ob diese nachvollziehbar und im Zweifel konservativ sind. Falls bereits aus vorangegangenen Verifizierungstätigkeiten Erkenntnisse vorliegen, werden auch diese bei dieser Prüfung berücksichtigt.

Audit

Das eigentliche Audit findet am zu verifizierenden Standort des Kunden statt. Sofern das Unternehmen über mehrere Standorte verfügt, entscheidet der leitende Auditor auf Basis der Zielstellung, ob mehrere oder alle Standorte auditiert werden.

Das Audit vor Ort dient in erster Linie folgenden Zielen:

  • Diskussion von Unstimmigkeiten und/oder Fehlern, die im Rahmen der zur Vorprüfung eingereichten Dokumente identifiziert wurden
  • Prüfung von Nachweisen verwendeter Daten (geprüft werden Nachweise wie Strom- und Gasrechnungen, Fahrtenbücher, Reisebelege, Tankquittungen usw.)
  • Standortbesichtigung zur Verifizierung aller berücksichtigten Emissionsquellen bzw. zur Überprüfung, ob Emissionsquellen ausgelassen wurden
  • Ggf. Abgleich verfügbarer Daten mit Messvorrichtungen (z.B. Strom- oder Gaszähler)

Alle Unstimmigkeiten bzw. Abweichungen, die während der Dokumentenprüfung oder des Audits auftauchen, werden in einem Abweichungsbericht dokumentiert. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Vorprüfung eingereichter Dokumente sowie dem Audit vor Ort folgt die Bewertung des berichteten Carbon Footprints hinsichtlich seiner Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Es wird außerdem beurteilt, ob alle in den angewendeten Standards festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

Fehlerkorrektur

Basierend auf dem Abweichungsbericht, der im Anschluss an das Audit übergeben wird, erhält der Kunde zunächst die Möglichkeit zur Korrektur von identifizierten Fehlern bzw. zur Klärung von Abweichungen. Im Anschluss an diese Phase werden die Korrekturen durch TÜV NORD geprüft. Sollten danach noch immer Abweichungen ungelöst sein, folgen ggf. weitere Korrekturphasen. Am Ende der Korrekturphase entscheidet der leitende Auditor mit Blick auf die finale Berechnung und Dokumentation sowie unter Berücksichtigung der festgelegten Wesentlichkeitsgrenze (Grenze, ab der die Summe aller Fehler als wesentlich betrachtet wird), ob der berechnete Carbon Footprint als richtig bewertet wird oder nicht. Von dieser letzten Bewertung hängt ab, ob im abschließenden Bericht eine positive, eingeschränkte oder negative Verifizierungsaussage getroffen wird.

Zertifizierung der Klimaneutralität

Sofern in zweiter Instanz Klimaneutralität angestrebt wird (Idealfall), umfasst die Prüfung zusätzlich die Verifizierung der Stilllegung einer ausreichenden Menge geeigneter Treibhausgas-Zertifikate. In der Regel erfolgt die Prüfung direkt in der zur Stilllegung genutzten Datenbank. Neben der eigentlichen Stilllegung wird auch die gesamte Dokumentation (Validierungsbericht, Verifizierungsberichte, Monitoringberichte) der zur Kompensation verwendeten Projekte geprüft, außerdem der Kaufvertrag für die konkrete Menge an Minderungsgutschriften. Dadurch ist sichergestellt, dass die verwendete Anzahl an Zertifikaten tatsächlich existiert und dass sie der Verbraucher rechtmäßig erworben hat. Sofern die Verifizierung mit einer positiven Aussage im Bericht abschließt, erhält der Kunde im Anschluss an den Prüfprozess ein TÜV NORD Zertifikat und Prüfzeichen. Die Zertifikate haben üblicherweise eine Gültigkeit von einem Jahr. Am Ende dieses Jahres findet, sofern vertraglich vereinbart, ein Folgeaudit statt. Bei einer erfolgreichen Rezertifizierung wird ein neues Zertifikat für das folgende Jahr ausgestellt.