Wie erstellt man rechtssichere Betriebsanleitungen und Dokumentationen? Wie läuft die CE-Organisation in einem kleinen Unternehmen ohne allzu großen Aufwand? Und was gibt es Neues im Maschinensicherheitsrecht? Um ganz praktische Fragen wie diese ging es bei der diesjährigen Fachtagung CE-Kennzeichnung in Kassel. Fast 30 Teilnehmer folgten den Vorträgen erfahrener Referenten und nutzten die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Jede Menge Diskussionsbedarf gab es zum Beispiel rund um die überarbeiteten CE-Binnenmarktrichtlinien (ATEX, Druckgeräte, PSA etc.) und die jeweils dazu erlassenen harmonisierten Normen. Hersteller und Importeure, Betreiber und Instandhalter müssen gerade bei Veränderungen vorhandener Maschinen einerseits dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung folgen, andererseits den Hersteller-CE-Kennzeichnungsvorschriften.
Ein Highlight der Fachtagung, die die TÜV NORD Akademie jährlich veranstaltet, war der Praxisvortrag von Dipl.-Ing. Thomas Gangkofner von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Mannheim. Gangkofner sprach über „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“ und verdeutlichte anhand von Beispielen die Konsequenzen der Anwendung der europäischen und deutschen Interpretationen sowie die Folgen einer wesentlichen Veränderung.
Sehr gut, sehr informativ, sehr empfehlenswert.
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