Sicheres Inverkehrbringen elektrischer Produkte und Zertifizierung




Beim Inverkehrbringen von elektrischen Produkten innerhalb der Europäischen Union müssen die EG-Richtlinien zur elektrischen Sicherheit eingehalten werden. Dafür ist eine Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich, die er eigenständig ausfertigt. Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt sind, empfiehlt sich eine vorherige Bewertung durch die Experten von TÜV NORD CERT.
Für Komponenten (Schutzgeräte) und Einheiten (Wechselrichter, Batterieladegeräte) sind sowohl die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG als auch die EMV-Richtlinie 2004/108/EG anzuwenden und einzuhalten. Dabei werden die erforderlichen Prüfungen nach den harmonisierten Normen, wie beispielsweise 62109 (für die Niederspannungsrichtlinie) und die 61000 Reihe (für die EMV-Richtlinie) durchgeführt.
Überblick Leistungen
- Prüfung der Dokumentation des Herstellers
- Vermessung der Produkte und Auswertung durch ein akkreditiertes Messlabor
- Bewertung von Messergebnissen
- Durchführung einer Fertigungsstättenüberwachung
- Ausstellen der Zertifizierung
Angebotsphase | |
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Kunde | Auftrag bei TÜV NORD CERT |
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Kunde | Beauftragung von TÜV NORD CERT |
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Auftragsphase | |
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Kunde |
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Im Anschluss erfolgt auf Wunsch eine Absprache bezüglich der Anerkennung der Messergebnisse für andere Zielländer, weitere Familienmitglieder und/oder Produktfamilien. |